Wald

Die Kembacher Gemarkung hat eine Fläche von 400 ha, davon 100 ha Wald und Ortschaft und 300 ha für landwirtschaftliche Nutzung. Es sind ca. 1000 Flurstücke mit einer mittleren Größe von 4000 m2.

Für den Wald der Kembacher Gemarkung ist Förster Rössler, 09342-859-114 und 0176-22 30 283 zuständig.

Landschaftsschutzgebiet

Das Kembachtal ist bei Kembach als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Es ist in der Karte grün eingefärbt. Es folgt ein Auszug aus der Verordnung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis als untere Naturschutzbehörde über das Landschaftsschutzgebiet "Wertheim" vom 18. Dezember 1979 .

§ 3 Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung des charakteristischen Landschaftsbildes, seine Bewahrung vor Belastungen und seine Sicherung als Lebens- und Erholungsraum.

§ 4 Verbote

In dem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere wenn dadurch

  1.  der Naturhaushalt geschädigt,
  2.  die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter nachhaltig gestört,
  3.  das Landschaftsbild nachteilig geändert oder die natürliche Eigenart der Landschaft auf andere Weise beeinträchtigt oder
  4.  der Naturgenuß oder der besondere Erholungswert der Landschaft beeinträchtigt wird.

§ 5 Erlaubnisvorbehalt

(1) Handlungen, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen können, bedürfen der schriftlichen Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde.

(2) Der Erlaubnis bedürfen insbesondere folgende Handlungen:

  1. Errichtung von baulichen Anlagen im Sinne der Landesbauordnung in der jeweils geltenden Fassung oder gleichgestellte Maßnahmen;
  2. Errichtung von Einfriedigungen;
  3. Verlegen oder Ändern von ober- oder unterirdischen Leitungen aller Art;
  4. Abbau, Entnahme oder Einbringen von Steinen, Kies, Sand, Lehm oder anderen Bodenbestandteilen oder die Veränderung der Bodengestalt auf andere Weise;
  5.  Lagern von Gegenständen, soweit sie nicht zur zulässigen Nutzung des Grundstücks erforderlich sind;
  6. Anlage oder Veränderung von Straßen, Wegen, Plätzen oder anderen Verkehrswegen;
  7. Anlage oder Veränderung von Stätten für Sport und Spiel, einschließlich Motorsportanlagen;
  8. Anlage oder Veränderung von Flugplätzen;
  9. Betrieb von Motorsport sowie von motorgetriebenen Schlitten;
  10. Aufstellen von Wohnwagen oder Verkaufsständen außerhalb der zugelassenen Plätze und das mehrtägige Zelten oder Abstellen von Kraftfahrzeugen;
  11. 11.Verankern von Wohnbooten, Bojen und anderen schwimmenden Anlagen und die Errichtung von Stegen;
  12. Anlage, Beseitigung oder Änderung von fließenden oder stehenden Gewässern;
  13. Aufstellen oder Anbringen von Plakaten, Bild- oder Schrifttafeln;
  14. Kahlschlag von Wald auf einer Fläche von mehr als 4 ha;
  15. Neuaufforstungen, Umwandlungen von Wald, Anlage von Kleingärten oder die wesentliche Änderung der Bodennutzung auf andere Weise;
  16. Beseitigung oder Änderung von wesentlichen Landschaftsbestandteilen wie Bäume, Hecken und Ufergehölze, Schilf- und Rohrbestände, Felsen und ähnliche Naturerscheinungen, die zur Zierde und Belebung des Landschaftsbildes beitragen oder im Interesse der Tierwelt Erhaltung verdienen.

(3) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Handlung Wirkungen der in § 4 genannten Art nicht zur Folge hat oder solche Wirkungen durch Auflagen oder Bedingungen abgewendet werden können. Sie kann mit Auflagen, unter Bedingungen, befristet oder widerruflich erteilt werden, wenn dadurch erreicht werden kann, daß die Wirkungen der Handlungen dem Schutzzweck nur unwesentlich zuwiderlaufen.

(4) Die Erlaubnis wird durch eine nach anderen Vorschriften notwendige Gestattung ersetzt, wenn diese mit Zustimmung der Naturschutzbehörde ergangen ist.

(5) Bei Handlungen des Bundes und des Landes, die nach anderen Vorschriften keiner Gestattung bedürfen, wird die Erlaubnis durch das Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde ersetzt. Das gleiche gilt für Handlungen, die unter Leitung oder Betreuung staatlicher Behörden durchgeführt werden.

§ 6 Zulässige Handlungen

Die §§ 4 und 5 gelten nicht:

  1. für die Nutzung im Rahmen einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke, einschließlich von Kulturartenänderungen (Genehmigungsvorbehalte nach anderen Gesetzen bleiben unberührt);
  2. für die ordnungsmäßige Ausübung der Jagd und Fischerei;
  3. für die ordnungsmäßige Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze und Gewässer, ausgenommen Maßnahmen nach § 5 Abs. 2 Nr. 16;
  4. für Schutzzäune an Verkehrswegen;
  5. für behördlich angeordnete oder zugelassene Beschilderungen.

Holzverarbeitung

Einmal im Jahr, meist im Sommer, kommt das mobile Sägewerk nach Kembach und gemeinsam wird Möbel- und Bauholz eingeschnitten.

Viele heizen in Kembach mit Stückholz. Traditionell wird im Winter eingeschlagen, an Frosttage bei tragfähigem Boden das Holz gerückt und vom Frühjahr bis in den Sommer hinein aufbereitet. Um eine Restfeuchte von unter 18% zu erhalten, wird es in der Regel in Meterscheite gespaltet und diese in Stapeln oder Bündeln so gelagert, dass der Wind durchziehen kann und von oben möglichst wenig Regen in den Stapel kommt (Plane, etc.). Vor dem Verschüren werden dann die trockenen Meterscheite auf die gewünschte Scheitlänge (2*50, 3*33, 4*25, 5*20) geschnitten.

Manche folgen bereits der Empfehlung der TUM-Weihenstefan und fällen im Spätherbst die noch belaubten Bäume, um die "Laubtrocknung" zu nutzen, bei der der Restsaft im Stamm noch in die Blätter "gepumpt" wird.

Jagd

Grün umrandet ist der Kembacher Jagdbogen. Im Norden grenzt der Dertimger Jagdbogen an (Alexander Diehm: 0175 1544581), im Westen der Dietenhaner, im Süden der Höhefelder (Anni Lachner) und im Osten der Neubrunner.

Wildunfälle auf der Gemarkung können bei den jeweiligen Jagdpächtern gemeldet werden. Der Kembacher Jagdbogen war früher an Frau Lachner verpachtet. Jetziger Pächter (2024) ist Stefan Roll. Berthold Schäfer geht mit.

Schonzeiten der bei uns heimischen,  bejagbaren Tiere in Baden Würtemberg:

Treibjagd Kembach-Dietenhan-Höhefeld  im Nov.1982 und Tontaubenschiessen ca. 1985

Bericht der Treibjagd 1896, als es dem Wald noch "gut" ging:

Bei der gestrigen Treibjagd hat Andreas Kiesecker, Jagdpächer in Kembach wurden von 13 Schützen zwei Hasen erlegt; im Ganzen wurden nur drei Hasen und ein Fuchs gesehen, welcher durchkam. Da brauchen sich die dortigen Bauern nicht wegen Wildschaden zu beklagen.

Quelle: Zeitungsarchiv Bronnbach https://www.landesarchiv-bw.de/de/landesarchiv/standorte/staatsarchiv-wertheim/47276

Schützenhaus

Das Schützenhaus war in der Hardt, unweit vom heutigen Parkplatz Richtung Neubrunn. Es sind nur noch 2 Gräben vorhanden in denen wohl auf Scheiben geschossen wurde.. Es war ein beliebter Treffpunkt am Sonntagnachmitag im schattigen Wald.

Landwirtschaft

Die Kembacher Gemarkung hat eine Fläche von 400 ha, davon 100 ha Wald und Ortschaft und 300 ha für landwirtschaftliche Nutzung.

Nach dem ersten Weltkrieg, in dem 127 Kembacher einrückten und 24 starben, wurden die Steinbrüche nur noch mit 15 bis 20 Arbeitern betrieben. Die übrigen zurückkehrenden Steinhauer gingen, wenn möglich, zurück in die Landwirtschaft, die während der "Steinbruchblütezeit" von ihren Frauen und Kinder betrieben wurden.

Ein befriedigendes Auskommen, bei 0,5ha nutzbares Ackerland pro Einwohner, war nicht mehr gegeben. 1922 wurden deshalb 18ha vom Wagenbucherhof übernommen und an kleinere Bauern verteilt. Viele ehemalige Steinhauer gingen leer aus.

1965 gab es noch 12 Kembacher Haushalte, die ihren Lebensunterhalt nur aus der Landwirtschaft bestritten.

Bis in die 60er wurden die landwirtschaftlichen Flächen durch Erbteilung immer kleiner. Eine Bewirtschaftung wurde, wegen der vielen Fahrwege und der, aus wirtschaftlichen Gründen, immer größer werdenden Maschinen, immer unrentabler.

Die Flurbereinigung sollte bereits 1964 erfolgen, wurde aber, wegen der beim Bau der K7 notwendigen Grundstückzusammenlegungen, verschoben. 1967/68 wurden in einer Flurbereinigung dann die Flächen zusammengelegt und die Unebenheiten ausgeglichen.

Heute gibt es nur noch einen Vollerwerbslandwirt. Viele Flächen werden im Nebenerwerb bewirtschaftet oder sind an "auswärtige Betriebe" verpachtet.

Angebaut wird im Wesentlichen

  • Getreide
  • Raps
  • Mais
  • Sonnenblumen
  • und Grünfutter

Versuchsweise sieht man bereits

  • Erbsen
  • Soja

In den letzten Jahrzehnten hat sich einiges geändert: Die Stoppelfelder werden ncht mehr abgebrannt, der Gülleintrag wurde geregelt, der Obstbaumschnitt wird gehäckselt, statt verbrannt, der Pflanzenschutz gezielter und reduzierter angewand (Sattelit und GPS), um nur einiges zu nennen. 

1975 das letzte Kuhfuhrwerk mit Andreas Huth,     Pferdefuhrwerk Irma und Friedrich Diehm,                           beim "Dtreschen"

Holzkirchhäuser Strasse,Kuhfuhrwerk Andreas Hoh-Striegel (1976), Pferde und erstes Angusrind vom Heinz Diehm

Alte Quellen über landwirtschaftliche Ereignisse

Quelle: Zeitungsarchiv Bronnbach https://www.landesarchiv-bw.de/de/landesarchiv/standorte/staatsarchiv-wertheim/47276

6-7-1455 Schafweide Kembach

Heinz von Reinstein, Amtmann zu Neubrunn, beurkundet die Aussage von Peter Herkopf, Schultheiß, und Heinz Schipping, Heimbürge zu Kembach, wonach das Kloster Bronnbach für das Schafweiderecht auf Kembacher Markung der Gemeinde jährlich an Pfingsten 40 Brote und 1 Käse reicht. (Quelle: Archivauszug)

20-5-1898 Unwetter

Gestern Abend ging im Kembachtale ein Wolkenbruch nieder. Über zwei Stunden hielt das Unwetter an. Im Augenblick war der Kembach, der Sommers fast ohne Wasser ist, zu einem reisenden Strom angeschwollen. Das Wasser raste über Brücken und Stege. Gartenzäune wurden weggerissen, Holzstämme und eine Menge landwirtschaftliche Geräte wurden fortgeschwemmt. Der Schaden, der angerichtet wurde, ist noch nicht zu übersehen. Hauptsächlich sind es die Orte Dietenhan und Kembach, deren Gemarkungen sehr mitgenommen sind. Die Wiesen sind längs der Kembach mit Geröll überdeckt und ist in diesem Jahr kein Ertrag mehr zu hoffen. In den Gärten ist der Grund fortgeschwemmt. Das Getreide ist zu dreiviertel vernichtet. Soeben höre ich, dass in den bayerischen Orten Holzkirchhausen, Neubrunn das Unwetter ebenso gehaust hat. In manchen Ställen konnte kaum das Vieh gerettet werden. Die ältesten Leute können sich eines solchen Unwetters und einer solchen Wassermenge nicht erinnern.

16-1-1827 Schnee 

"Am 16-1-1827 hat es den größten Schnee gelegt und hat noch mehrere mal dazu geschneit es hat 17 mal geschneit auf einen Schnee und blieb liegen biß den 1 März da ging er weg ohne ein groß Wasser der Schnee lag durchaus über 2 Schuh hoch und im Deichter und Thäler war er Manns hoch gelegen, dass viele Leute erfroren sind den 16.-17.-18. Februar war die Kälte so groß des gleichen noch nie gewesen.

Das Jahr darauf war meistens ein mittel mäßiges es war das ganze Jahr trocken rauch"

Quelle: Jahresaufzeichnungen Johann Michael Diehm 1801-1863, Akzisor zu Kembach

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